Das Europäische Patentamt lehnte so grade Patente auf biologische Verfahren zur Kreuzung von Pflanzen grundsätzlich ab; ausgerechnet, weil der Konzern Unilever Einspruch gegen das Patent eine niederländischen Konkurrenten einlegte.
Das so genannte "Eragrostis Tef Mehl"-Patent wurde allerdings auch weiter bestätigt: Die jahrtausende alte äthiopische Pflanze soll somit nur gegen Lizensgebühren zu Mehl verarbeitet werden dürfen.
Eigenartigt ist, dass dieses Patent nicht als "Trivial-Patent" abgelehnt worden ist, denn die Pflanze wird ebenfalls schon seit Jahrtausenden getrocknet und mit Mahlsteinen zu Mehl verarbeitet.
Die Begründung der Beschwerdekammer steht allerdings noch aus; somit ist hier zumindest noch ein kleiner Hoffnungsschimmer in Sicht.
Quelle: TopAgrar.com
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