In den USA bestätigte das Bundesberufungsgericht das Verbot des Weiterverkaufs von Software: Wer in den USA eine Software kauft, erwirbt lediglich deren Nutzungsrecht -
Verkaufen darf er sie nicht.
Wenn Papa z.B. eine Windows7-Lizens kauft und diese zu Weihnachten an den Sohn verschenken will, hat er Pech gehabt; die Lizensierung wird nicht auf den Sohn übertragen -
Es sei denn, der Hersteller ist so "nett" und gewährt ihm die Bitte.
Quelle:
Wired.com
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