Man könnte lächeln, wenn der Hintergrund nicht so traurig wäre: Homosexuelle Witwer haben nun eindlich auch ein Anrecht auf die Hinterbliebenenrente.
Ein Witwer klagte sich durch die Instanzen, weil ihm die Hinterbliebenenrente für seinen verstorbenen Partner nicht gezahlt wurde, da dieser Fall nicht
in Satzung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes vorgesehen war.
Quelle: BGH IV ZR 16/09
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