Irreführende Gewinnspielmitteilungen und Geschenkversprechen sind ausdrücklich verboten und ziehen bis zu zwei Jahren Gefängnis nach sich.Wer kennt das nicht? "Sie haben jetzt 100.000 Euro gewonnen - ganz bestimmt. Rufen Sie für ihre Gewinnchance die Rufnummer 0900-xxxxxx an." ---
Dieses Problem wird nun eingedämmt: Der Bundesgerichthof hat entschieden, das solch irreführende Werbung eindeutig (wie auch im UWG beschrieben) zu bestrafen ist. Auch die versprochenen Gewinne können eingefordert werden.
30. Mai 2008 � BGH 1 StR 166/07
Quellen:
BGH
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