Mittwoch, 31. Oktober 2007
Lichtblicke!
Der BGH entscheidet: Das Verschlüsseln von eMail begründet keinen dringenden Tatverdacht.
Quellen:
Yahoo-News
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
‹
›
Startseite
Web-Version anzeigen
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen