Da war es wieder, dieses Wochenende -
und während ich eine Rechnung ausdrucke und als PDF speichere geht mir die aktuelle Gesetzgebung durch den Kopf:
Durch
das Steuervereinfachungsgesetz 2011 hatte der Gesetzgeber die
elektronische Rechnung mit der klassischen Papierrechnung gleichgesetzt -
bis dahin galt die Pflicht zur Verwendung der elektronischen Signatur,
wenn man die Rechnungen umsatzsteuerrechtlich nutzen wollte.
Doch jetzt gelten "nur" noch die Grundbedingungen:
- Unveränderlichkeit
- Nachweis der Rechnungsherkunft
Ehm.... Zahnschmerzen....!
Also ganz ehrlich... wie soll das denn gehen....?!
Eine
digitale Signatur (eine digitale Unterschrift) muss her - auch wenn
diese "freiwillig" ist, ist diese wohl das einzige ordentliche Mittel,
um die Rahmenbedingen zu gewährleisten.
Gesagt, überlegt, getan - und ein ganzer Tag war um.