Der umstrittene Politiker 'Jörg Tauss' setzt sich für eine Verschärfung des §108e StGB (Abgeordnetenbestechung) ein: Nach diesem Gesetz ist es zwar verboten einen Abgeordneten im Vorhinein in seiner Meinungsgebung zu beeinflussen und zu bestechen - aber nicht, ihn im nachhinein für seine Gesetzesentscheidung zu belohnen.
Eine Online-Petition, dieses Gesetz zu verschärfen und dann erneut dem Parlament zur Abstimmung vorzulegen, wurde vom Petitionsausschuss einfach zurück gewiesen.
Ein kleiner Nebensatz: Deutschland hat bis heute noch nicht das UNCAC (UN-Antikorruptionsabkommen) ratifiziert....
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Freitag, 2. April 2010
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