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Freitag, 19. November 2010

Vorsicht Vertragslaufzeit!

1&1-Werbung von www.1und1.com
Wer einen DSL-Anschluss für zwei Jahre abschliest und in dieser Zeit an einen Ort zieht, an dem kein DSL besteht, muss ggf. weiterhin seine Gebühren bezahlen;
Das entschied nun der BGH in einem Rechtsstreit zwischen dem Anbieter 1und1 und einer Privatperson.
Es besteht nicht unbedingt ein Sonderkündigungsrecht.


Der §313 Abs. 3 BGB greift bei einem Umzug ggf. nicht, daher es sich dabei nicht automatisch um einen "unverschuldeten" Vorgang handeln müsse.

 "Der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, trägt grundsätzlich das Risiko, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können. Dementsprechend stellt ein Umzug, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen, prinzipiell keinen wichtigen Grund für eine Kündigung dar."

Die gefällte Entscheidung des BGH ist allerdings in juristischen Kreisen mehr als nur umstritten.


Wer also einen neuen Vertrag abschließt sollte sich genau überlegen, ob er die nächsten Jahre an seinem Wohnort verbleibt.

Quelle: BGH

Freitag, 23. April 2010

Einfach Unverträglich:
Die neuen "Verträge" von 1&1

In den letzten Tagen wirbt die Firma 1&1 im Fernsehen mit einer sehr lockenden Aktion: "Keine Vertragslaufzeit - bei uns Telefon für 19.90 Euro - Ohne wenn und aber - und sie können jederzeit kündigen... weil Vertrag kommt schließlich von sich Vertragen".


Doch obacht --- Der Teufel steckt im Detail!
 Die Kündigungsfrist beträgt nämlich 3 Monate  -- und obendrein bezahlt der Kunde einen Bereitstellungspreis von 99 Euro;

So ist auf einmal ist das vermeintliche "Schnäppchen" für viele garnicht mehr so ein tolles Angebot.

Z.B. vertreibt die Firma Hansenet unter dem Namen Markennamen "Alice" einen Telefonanschluss + Internet für 29 Euro mit der "wirklichen" Möglichkeit der Kündigung zum Monatsende -
ganz ohne Bereitstellungsgebühr und mit der Möglichkeit alle Alice-Telefone und Alice-Handys kostenlos anzurufen.
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