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Montag, 4. April 2016

Was passiert eigentlich, wenn...? Die Sache mit dem Führerschein und der AugenOP...

Was passiert eigentlich, wenn man von einer Augen-Laserop zurück kehrt und aus seinem Führerschein die Eintragung der Brille entfernen lassen will?
Klar - Man muss einen neuen Führerschein ausstellen lassen... und dafür ca. 40 zahlen....
Ist das wirklich so...?
Zur Vorgeschichte: Nach einer Laserop der Augen besorgte ich mir nach einem Jahr eine "Sehtestbescheinigung zur Erlangung eines Führerscheins" beim Augenoptiker. Darauf wurde eingetragen, dass ich ohne Sehhilfen sehen kann, meine Personalausweisnummer, eine laufende Nummer des Bogens, eine Unterschrift des Optikermeisters, Ort, Datum. Natürlich fragte ich ob es ausreicht, diesen Schein zu meinem Führerschein bei mir zu tragen - denn die Urkunde ist drei Jahre gültig.

Der Optiker konnte es mir nicht sagen.

Auskunft der Polizei in Essen: Gute Frage - lassen Sie sich bitte lieber einen neuen Führerschein ausstellen. Rechtsgrundlage? Unbekannt.

Okay.... ich schrieb mit einem Einschreiben die Fahrerlaubnisbehörde Essen an mit der Bitte um Korrektur und kostenloses Selbstauskunft im Sinne der §§34ff BDSG und legte das Original des Sehtests dabei.

Es passierte nichts mehr.

Also fragte ich mal per eMail vorsichtig nach dem Bearbeitungsstand: Nein, sie müssen einen neuen Führerschein beantragen - für 40 Euro plus biometrische Photos.
Rechtsgrundlage? Unbekannt.

Also habe ich nun die Stadt Essen darum gebeten, mein Korrektur- und Auskunftsverlangen der EDV-Daten der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Essen nach BDSG mit einer Rechtsgrundlage/-Belehrung abzulehnen, damit ich mich an den Landesdatenschutzbeauftragten und/oder ein ordentliches Gericht wenden kann.
....da kann man gespannt drauf sein, was dabei weiter heraus kommt.

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