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Montag, 15. November 2010

Das GEZ-Bundesmelderegister

Die Debatte um GEZ-Gebühren ist mehr oder weniger entschieden - der rechtliche Rahmen aber sicherlich noch nicht:
Um die verschiedenen Haushalte auch gebührentechnisch zu erfassen, möchte die GEZ Zugriff auf die Meldeämter.
Somit entsteht zu dem riesigen Datenpool den die GEZ ohnehin schon fragwürdiger Weise hortet ein "GEZ-Bundesmelderegister".

Genau so ein Bundesregister wurde bisher vom Bundesverfassungsgericht zurück gewiesen.

Natürlich argumentiert man auch hier mit der "Zweckbindung" -
doch dieses alte Lied hörte man auch bei der Nutzung der Mautdaten:
Derweil haben die Geheimdienste, die Polizei und andere Zugriff darauf -- ganz verdachtslos -- rein Vorsorglich...

Die GEZ hat natürlich keine Datenschutzbedenken und sieht ihre Absichten als "gesetzlich legitimiert" an.

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