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Freitag, 2. April 2010

Schufa & Co.:
Neue Regeln zum Scoring

Seit dem 1. April 2010 gelten neue Regeln im Scoring: Unternehmen wie z.B. die Schufa müssen einmal Jährlich dem Kunden Rede und Antwort stehen, wie sie die Bonitäten berechnen.

Eine Liste der verschiedenen Scoring-Unternehmen sowie ein Musterschreiben finden Sie im Folgetext.


Folgenden Musterbrief können Sie an ein Scoring-Utnernehmen senden, um Ihre dort gespeicherten Daten zu erfahren:

Von
   Max Mustermann
   Kundenstraße 1
   12345 Musterhausen

An

     XY.Scoring

Auskunftserlangen nach §§34 I, IV BDSG in Fassung vom 01. April 2010

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grundlage der oben genannten Gesetzeslage bitte ich um die unentgeltliche Auskunft über die mich gespeicherten Daten sowie meinen tagesaktuellen Scorewert in einer nachvollziehbaren verständlichen Information über das Zustandekommen der Zahlenwerte und ihre Bedeutung.

Darüber hinaus erbitte ich um Mitteilung über den Rahmen der Übermittlung meiner Scorewerte an dritte in den letzten 12 Monaten sowie deren letztbekannte Anschrift.

Mit freundlichem Gruß,

Max Mustermann




Hier nennen wir Ihnen einige Scoring-Agenturen, die Sie mit diesem Schreiben erfreuen dürfen:

x SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden
x Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Gasstraße 18, 22761 Hamburg
x Arvato Infoscore GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden
Verband der Vereine Creditreform, Hellersbergstraße 12, 41460 Neuss
Deltavista GmbH, Kaiserstraße 217, 76133 Karlsruhe
x Accumio Finance Services GmbH, Kabelkamp 1a, 30179 Hannover

Update:
Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte hat Schreiben vorbereitet:


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