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Sonntag, 11. April 2010

Mietminderung bei zu geringer Wohnfläche
"Ca.-Angaben" im Mietvertrag sind unzulässig

Das Vermieter bei Ihren Mietverträgen gern mal mit ihren Quadratmeter-Angaben ihre Mieter täuschen, das ist leidlich bekannt. Wenn einem Mieter das doch einmal auffällt, beruft sich der Vermieter gern auf das Wörtchen "ca.". Der Bundesgerichtshof räumte mit dieser Praxis auf.



Mit dem Urteil VIII ZR 144/09 unterstrich der BGH, dass eine "ca. Angabe" von Wohnraum nicht die wirkliche Wohnraumgröße verschleiern kann, um so den Mieter höhere Kosten zu berechnen.
Wenn der Vermieter mit der wirklichen Wohnraumangabe daneben liegt, ist ein grober Sachmangel vorhanden, dessen finanziellen Ausgleich der Mieter einfordern kann.
Gerechtfertigte 5 oder 10%-Schwellen entstehen durch das Wort "ca." nicht.

Wie Sie ihren Wohnraum richtig ausmessen können, finden Sie nicht wie oft fälschlich angenommen in der Deutschen Industrie Norm DIN283, denn die wurde bereits am 1. Januar 2004 ersatzlos gestrichen.
Seither gild die Wohnflächenverordnung ("WoFlV), die sie hier herunterladen können: Wohnflächenverordnung

Quellen:
Bundesgerichtshof

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