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Freitag, 12. März 2010

Lobbyarbeit und geheimsache Gesetzgebung:
Das Märchen von der Lebensmittelbuchkommission

Warum ist eigentlich in "Schinkenbrot" gar kein Schinken -
oder in Kalbsleberwurst gar kein "Kalb"?
Und warum ist das nicht irreführende Werbung?


Diese Fragen stellte sich die NGO "Foodwatch" und forderte die Offenlegung des "Lebensmittelbuches".
Das Bundesernährungsministerium wehrt sich allerdings dagegen mit gerichtlichen Mitteln - und gewinnt bisher.

 Die Lebensmittelbuchkomission ist eine vom Gesetzgeber benannte Komission, welche Leitsätze für Lebensmittel fest setzt. Wann ist z.B. ein "Fleischsalat" ein "Fleischsalat", oder "Kalbsleberwust" eine "Kalbsleberwurst". Über dessen Einhaltung wacht das vom Gesetzgeber eingesetztes Gremium des "Lebensmittelbuches", welches vom Bundesernährungsministerium ernannt wird.
Wenn man hier aber z.B. die Offenlegung fordert, was denn nun in verschiedenen Produkten enthalten sein muss, oder darf - darüber schweigt sich die Komission aus: Im Gesetz wird der Loge aus 32 Mitarbeitern für ihre 5 Jahre Amtszeit und darüber hinaus eine Verschwiegenheitspflicht auferlegt.

In diesem Kreis befinden sich Personen aus Wirtschaftsverbänden (z.B. dem BBL - dem Lobbyverband der Lebensmittelindustrie), dem Deutschen Fleischer Verband, dem Bauernverband, oder aus Großunternehmen wie der Firma Unilever (Bertolli, Mazola, Viss, Knorr, Du Darfst, Mondamin, Lätta, Lagnese...) und BoFrost. Auch einige Personen der Lebensmittelüberwachungsbehörden und Universitäten sind mit von der Partie.Über das "wie" die Personen bestimmt werden und wer sie sind, schweigt man sich ebenfalls gern aus.
Lediglich 1/4 der Mitglieder werden von staatlichen Stellen entsandt.

Die Protokolle von nicht öffentlichen Sitzungen (z.B. warum darf sich eine Kalbsleberwurst _nicht_ Kalbsleberwurst nennen) sind unter Verschluss und dürfen nicht eingesehen werden.
Dagegen hatte die Nicht-Regierungs-Organisation Foodwatch geklagt und verloren.

Das Verwaltungsgericht Köln begründete das gefasste Urteil damit, dass "ohne die gebotene Vertraulichkeit die offene Meinungsbildung und neutrale Entscheidungsfindung beeinträchtigt" würde.
Oder anders gesagt: Was irre führende Werbung ist, das hat nicht der Verbraucher zu entscheiden.

Ein aktuelles konkretes Beispiel ist z.B. der "Pfanner Physalis-Eistee":
Dieser wird mit bunten Physalis-Früchten bedruckt und beworben, enthält aber gar keine Physalis -
das obwohl ein "Getestet durch Institut Fresenius" -Logo auf der Verpackung klebt.
Dieses bescheinigt wie auch ein Gutachten des Labors "Eurofins" aber nur eine "sachgerechte Deklaration" und die "Verzehrfähigkeit" des Produktes.
Der Verbraucher der den Eistee trinkt und nicht bemerkt, dass hier gar keine Physalis-Früchte in den Zutaten auftauchen,  der ist - wie auch im Urteil des "Lebensmittelbuches" - selber schuld.


Quellen:
Foodwatch

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