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Samstag, 6. Dezember 2008

Weiterhin Rechtsunsicherheit im Internet
CDU/SPD sprechen sich gegen den praxisnahen Entwurf des neuen Telemediengesetzes aus

Wenn Sie eine Produkt-Fälschung bei eBay erwerben, dann Haftet dafür ggf. der Anbieter eBay - und nicht der Verkäufer.

Die FDP wollte diesen Unsinn mit einem neuen Gesetzesvorschlag zum Telemediengesetz (TMG) endlich aus der Welt schaffen. Auch die "Die Grünen" waren positiv von der Idee angetan. Doch die Regierung stellt sich quer...Doch wie gewohnt machen CDU/SPD gegen jeden Gesetzesentwurf der nicht von Ihnen stammt Stimmung - sogar schlimmer noch: Die Vorschläge werden nicht einmal geprüft.
Anstatt dessen gibt es mal wieder einen populistischen Schnellschuss zum Sperren von Kinderpornographie, politisch fragwürdigen Inhalten -

und natürlich gegen alle Webseiten, die so einfach nicht sein dürfen... und vor allem - gegen die solche Webseiten verlinken.

Die FDP möchte die Haftungsfreistellung von Zugangs- und Contentanbietern für Inhalte Dritter verdeutlichen und stärken.
So genannte "Sorgfaltspflichten" und Prüfaufträge sollten endlich formalisiert und präzisiert werden. Besonders das Prinzip der grundsätzlichen Nicht-Verantwortlichkeit für "fremde" Inhalte sollte ausdrücklich auf die Betreiber von Suchmaschinen und Anbieter von Hyperlinks ausgedehnt werden; denn aktuell haftet ein Anbieter für die Angebote hinter einem Link -
obwohl er diese Inhalte garnicht selbst anbietet.

Mehrere sehr absurde Urteile - allein zu diesem Bereich des Internetrechts - aus den vergangenen Jahren verdeutlichen, dass eine Reform dringend notwendig ist. So wurde streitet z.B. seit Jahren der Computerzeitschriften-Verlag "Heise" regelmäßig mit der Musikindustrie vor den Gerichten:
So bald der Verlag im Internet zur Untermauerung seiner Artikel einen Link angibt, der z.B. auf die Seite des Anbieters des Kopierprogramms "CloneCD" von "Elaborated Bytes" verweist - welches in Deutschland nicht mehr zum Gebrauch erlaubt ist, stapeln sich mal wieder die Aktenberge bei der Justiz und die beiden Contrahenten streiten sich vor Gericht.

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