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Montag, 16. Juni 2008

Guten Tag - Sie wollen Einreisen? Haben Sie etwas zu verzollen? Was haben Sie auf ihrem Laptop?

In den U.S.A. geht derweil der Terrorhype wieder eine Stufe weiter: Bei der Einreise werden Laptops durchsucht.Aufgefallen war das ganze, als ein Mann aus den Philippinen im Jahr 2005 am Los Angeles Airport eintraf und zwei Grenzbeamte die Dateien des Laptops sichteten.
Darbei fanden sie Erotikbilder und stuften aber zumindest einige als kinderpornographisch ein.
Das Notebook wurde darauf hin konfesziert; Ein Gericht ließ aber das Notebook nicht als Beweismittel zu, weil die Durchsuchung unverhältnismäßig war; Denn im vierten Zusatz der Versassung der U.S.A. besagt, dass beiner Durchsuchung gefundene Beweismittel nur für eine Tat heran gezogen werden dürfen, die man vermutet hatte -- und auch nicht darüber hinaus herumgeschnüffelt werden darf.

Ein Berufungsgericht hob diese Entscheidung allerdings wieder auf: Zoll- und Grenzbeamte hätten das Recht, weitgehende Durchsuchungen zu veranlassen.
Man halte es für sinnvoll, elektronische Geräte zu durchsuchen, auch wenn keine besonderen Verdachtsmomente vorliegen würden.
Stichproben wären absolut okay.

Solche Fälle häufen sich derweil aber sehr.
Zudem weigern sich immer mehr Firmenvertreter ihr Laptop offen zu legen -
allein schon weil sie fürchten Betriebsgeheimnisse zugänglich zu machen.
Und wer wacht darüber, dass die Herren Zollbeamten sich davon keine Kopie erstellen?

Die EFF (Electronic Frontier Foundation), fechtet daher den letzten Gerichtsbeschluss an - auch wenn dabei ein gewisser fauler Geschmack im Mund bleibt, warum das ganze in's Rollen kam:
"Privates muss privat bleiben."

Es kann nicht sein, dass man beim Überschreiten der Grenze am besten eine Kopie seines Handy-Telefonbuches abgeben muss, um zu überprüfen, ob sich hier nicht vielleicht eine Rufnummer eines Terroristen versteckt...
Quellen:
InfoWorld.COM

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