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Montag, 14. April 2008

Fährst du zu schnell, schauen wir auf dein Konto:
Bei Temposündern wird nun automatisch das Konto überprüft.

Dass man sich auf keinen Umständen auf Diskussionen von "Zweckbindung" eines Gesetztes einlassen darf, sieht man mal wieder am 2001 zur Terrorbekämpfung eingeführten "automatsichen Kontocheck": Nun wird dieser nicht zur Geldwäsche genutzt, sondern zur Liquiditätsfeststellung bei Temposündern.So teilte das Bundesjustizministerium dem FDP-Bundestagsabgeordnete Otto Fricke auf Anfrage mit, dass eine Kontoabfrage grundsätzlich möglich sei, um die Höhe von Geldstrafen bei Strafbefehlen festsetzen zu können...

Nun ist also schon eine Strafmaßermittlung via Kontostand möglich; ohne überhaupt einen Schuldspruch gesprochen zu haben.
Quellen:
Focus

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